Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

Newsload ist eine Marke der Contiago GmbH
Boveristraße 15 | 68526 Ladenburg

Onlinebasierte SaaS-Content-Disttributions und Community-Verwaltungsdienst

1. Definition

Administrator
 bezeichnet den Benutzer, der für den Administrator-Account verantwortlich ist. Der erste Anmelder/Registrierter bei Newsload ist gleichzeitig auch Administrator. Die Administratorrechte sind innerhalb des angemeldeten Unternehmensaccounts übertragbar an eine weitere, registrierte Person.

Administrator-Account
bezeichnet den Benutzer-Account des Kunden, zu dem nur der Administrator Zugang hat. Der Administrator ist über diesen Account in der Lage, den Dienst gemäß der Bestellung des Kunden zu nutzen, zu konfigurieren, weitere Pakete hinzuzubuchen, zusätzliche Accounts für Benutzer anzulegen, den Account gemäß Fristen zu kündigen.

Anbieter
bezeichnet Contiago GmbH

API
Application Programming Interface

Basispaket
bezeichnet den innerhalb der Nutzungsgebühr lizenzierten Standardfunktionen, die der Kunde von Newsload nutzen kann.

Datenschutzerklärung
bezeichnet die Darlegung der Maßnahmen, die der Anbieter ergreift, um die Sicherheit und ordnungsgemäße Verwendung der im Verlauf des Geschäftskontaktes erhobenen Daten seiner Nutzer zu gewährleisten. Zu unserer Datenschutzerklärung

Dienst
Onlinebasierter CRM SaaS Abonnementdienst

Kunde/Interessent
bezeichnet jede natürliche oder juristische Person sowie jeden, der Newsload bestellt und/oder im Namen oder im Auftrag dieser Person eine Vereinbarung trifft. Jede natürliche Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Kundendaten
bezeichnet alle Inhalte, Informationen und Daten – einschließlich personenbezogener Daten –, die sich auf potenzielle Kunden, Geschäftspartner, Klienten und/oder Kunden des Kunden (nicht einschränkend) beziehen und vom Kunden durch Nutzung des Dienstes in das Tool und/oder die App eingegeben und hochgeladen werden

Laufzeit
bezeichnet die ursprüngliche oder verlängerte Laufzeit des Abonnements

Lizenz und Nutzungsrecht
bezeichnet die vertraglich festgelegten Rechte für den Zugang zu den Diensten

SaaS
Software as a Service

User
bezeichnet jeden Nutzer des Kunden

Website
bezeichnet www.newsload.de

Zusatzmodul
bezeichnet die Module, die zu dem Basispaket hinzugebucht werden können; die Berechnung erfolgt je nach Zusatzbuchung durch den Kunden separat zum Basispaket

 

2. Allgemeine Geschäftsklauseln und Vertragsgegenstand

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen finden ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Anwendung. Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Newsload GmbH, Walter-Gropius-Str.17, 80807 München (nachfolgend „Newsload“) und der „Kunde“. Die Bedingungen aus dem nachfolgenden Vertrag sind unabdingbar, sodass Newsload seine Dienste nur anbieten kann, wenn der Kunde die Vertragsbestimmungen annimmt und den Nutzungsbedingungen zustimmt.Newsload stellt unter dem Produktnamen „Newsload“ eine webbasierte Softwarelösung als Service (SaaS) zur Verfügung. Newsload stellt eine Standard-Software zur Verfügung, die laufend weiterentwickelt wird. Newsload hat das Recht, jederzeit sein Angebotsportfolio zu verändern. Ferner hat Newsload das Recht, die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) jederzeit zu ändern und/oder den Gegebenheiten anzupassen. Newsload informiert den Kunden über jede Art der Änderung per E-Mail an den Administrator. Sofern durch eine Änderung die berechtigten Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Weiterführen der Vereinbarung nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Kunde den betroffenen Dienst schriftlich mit einer Frist von 30 Kalendertagen bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen.

Sofern der Kunde nicht kündigt, tritt die Änderung zum angegebenen Datum in Kraft und gilt als mit dem Kunden vertraglich vereinbart. Der Kunde schließt mit der Nutzung der Dienste einen SaaS Vertrag ab. Kunden haben Zugriff auf den Dienst über das Internet mit handelsüblichen modernen Webbrowsern (Empfehlung: Google Chrome oder Firefox) und SSL-gesichertem Zugriff. Die Konfiguration des IT-Systems des Kunden ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Ergänzend können Kunden über die API manche Zusatzdienste Dritter integrieren. Die Erbringung der SaaS-Leistungen durch Newsload erfolgt ausschließlich gemäß dem hierin beschriebenen Abonnement-Modell.

3. Testzeitraum

Jeder potenzielle Kunde erhält die Möglichkeit nach Registrierung bei Newsload das Angebot 14 Tage kostenlos zu testen. Nach der Registrierung erhält der potenzielle Kunde Zugang zu den Diensten in eingeschränktem Funktionsumfang. Der Kunde kann sich bereits während der Testphase für eine kostenpflichtige Nutzung mit vollem Funktionsumfang des Basispaketes der Dienste entscheiden. Hierzu muss der Kunde unter dem Menüpunkt „Einstellung“ den Dienst unter Angabe seiner Kreditkartendaten buchen.

Der Testzugang sperrt sich nach Ablauf des Testzeitraumes automatisch. Die eingegebenen Kundendaten verbleiben gemäß den Datenschutzbestimmungen 30 Tage erhalten und werden anschließend automatisch gelöscht. In dieser Zeit kann der Kunde noch jederzeit zu einer kostenpflichtigen Vollversion wechseln.

4. Preismodell

Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie auf der Internetseite von Newsload dargestellt werden. Die dortigen Preise sind jährliche/monatliche Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar. Die Höhe der jährlichen/monatlichen Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach der gewählten Paket-Größe, das heißt anhand der User-Anzahl und den Zusatzmodul(en).Der Kunde hat die Wahl zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig. Bei monatlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag des Abschlusses eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der Software über den Account und endet nach 30 Kalendertagen / 1 Monat. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung erfolgen per Kreditkarte monatlich im Voraus. Die Kreditkarte wird mit dem Tag der Fälligkeit belastet. Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich Newsload das Recht vor, die Gültigkeit der Karte zu überprüfen, den Verfügungsrahmen für die Debitierung, sowie die Adressangaben zu kontrollieren. Newsload ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, die eingegebene Kreditkarte als Zahlungsmittel abzulehnen. Bei monatlicher Abrechnung wird dem Kunden eine Rechnung von Newsload in elektronischer Form per E-Mail versandt.

Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag der Freischaltung des Accounts und endet nach Ablauf eines Jahres. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung erfolgen per Kreditkarte jährlich im Voraus. Bei jährlicher Abrechnung wird dem Kunden eine Rechnung über 12 Monate in elektronischer Form per E-Mail zugesandt. Das Zahlungsziel der Kreditkarten-Abbuchung ist zum Rechnungsdatum. Wenn der Kunde zusätzlich zum lizenzierten Basispaket weitere angebotene Dienstpakete und/oder weitere User hinzubuchen möchte, kann er dies jederzeit direkt im Produkt tun. Zusätzlich erworbene Dienstpakete und/oder weitere User können während einer Jahreslaufzeit nicht reduziert werden. Newsload behält sich das Recht vor, die Preise jährlich zu erhöhen. Im Falle einer Preiserhöhung verpflichtet sich Newsload, Bestandskunden mindestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Mindest-Abonnementzeit zu benachrichtigen. Dies erfolgt per E-Mail an den Administrator.

5. Zahlung

Die Rechnungen werden, je nach gebuchter Laufzeit und eventueller Verlängerung, monatlich / jährlich elektronisch versendet. Die SaaS-Gebühr basiert je nach gebuchter Laufzeit auf einer monatlichen / jährlichen Zahlung. Die Abonnementgebühr wird immer zu Beginn der jeweiligen Laufzeit am Anfang eines jeden Vertragsmonats oder Vertragsjahres in Rechnung gestellt und ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird in elektronischer Form an die vom Kunden angegebene elektronische Adresse und/oder den Administrator versandt. Der Kunde ist verpflichtet, Newsload so schnell wie möglich über Änderungen (z.B. andere elektronische Adresse, Änderungen der Kreditkartendaten, Anschriften etc.) zu informieren.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden die fälligen Beträge von Newsload automatisch in voller Höhe von der legitimierten Kreditkarte zum Rechnungsdatum eingezogen. Bei der Verarbeitung von Zahlungen kann Newsload externe Zahlungsplattformen als Dienstleister nutzen. Alle Online-Zahlungen unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen der externen Betreiber der jeweiligen Zahlungsplattformen. Newsload und die Zahlungsdienstleister halten die gesetzlichen Bestimmungen ein. Newsload hat jederzeit das Recht, weitere Zahlungsmethoden (z.B. Lastschriftverfahren, PayPal, etc.) einzusetzen.

6. Laufzeit

Der Kunde hat nach Registrierung in Newsload eine optionale kostenlose 10-tägige Testphase. Die Nutzung der Testphase ist unverbindlich und verpflichtet nicht zum Abschluss eines Abonnements. Während oder nach Abschluss der Testphase kann der Interessent ein kostenpflichtiges Newsload-Abonnement buchen. Dabei kann er zu Beginn des Vertragsabschlusses frei wählen zwischen einer monatlich oder jährlich kündbaren Laufzeit. Die monatliche Laufzeitvereinbarung kann jederzeit zu einer jährlichen Laufzeitvereinbarung seitens des Kunden geändert werden. Jede zwischen Newsload und dem Kunden getroffene Vereinbarung bezüglich der Verwendung der Dienste hat eine begrenzte Geltungsdauer von einem Monat ab Vertragsabschluss bei einer monatlich gewählten Laufzeit und von einem Jahr ab Vertragsabschluss bei einer jährlich gewählten Laufzeit.

Bei einer jährlich gewählten Laufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Vereinbarung vom Kunden nicht spätestens 60 Kalendertage vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Bei einer monatlich gewählten Laufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um einen weiteren Monat, wenn die Vereinbarung vom Kunden nicht im Vormonat gekündigt wurde. Individuelle Angebote gelten als Sonderregelungen und sind neben den vorgenannten Punkten möglich; diese werden schriftlich festgehalten.

7. Kündigung

Der Kunde hat das Recht, die Vereinbarung zur Nutzung von Newsload jederzeit zu kündigen mit folgenden Fristen: Bei jährlicher Laufzeit 60 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit, bei monatlicher Laufzeit innerhalb des jeweils laufenden Monats mit Frist zum Monatsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn:
o die Vereinbarung mit dem Kunden auf unkorrekten oder falschen Informationen des Kunden basiert
o der Kunde wiederholt gegen die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt
o der Kunde die Dienste für unerlaubte, illegale und/oder unangemessene Zwecke nutzt
o der Kunde eine betrügerische Handlung in Bezug auf Newsload, sein Geschäft oder die Dienste begeht
o sich der Kunde länger als zwei Monate in Zahlungsverzug befindet
o gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde
o ein solches eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde
o Newsload seine Nutzungsbedingungen anpasst. Der Kunde hat bis zu 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung das Recht den Vertrag zu kündigen.
o Newsload innerhalb von 2 Monaten nach einem Ausfall durch höhere Gewalt seine Dienste dem Kunden nicht wieder funktionsfähig zur Verfügung stellt

Was nach der Kündigung geschieht:

o Die personenbezogenen Daten werden solange aufbewahrt, wie sie zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks erforderlich sind. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind.
o Nach der Kündigung kann Newsload innerhalb von 30 Tagen – in jedem Fall nicht vor Ende der aktuellen Laufzeit – den Administrator und Benutzer-Account des Kunden deaktivieren.
o Nach der Kündigung informiert Newsload den Kunden vorab über eine solche Deaktivierung
o stellen Newsload und der Kunde die Nutzung von den Diensten umgehend ein, kann der Kunde für den Export seiner Daten aus Newsload eine Anfrage über Einstellungen anfordern.
o Nach der Kündigung kann Newsload im Rahmen der DSGVO nach 30 Tagen die Kundendaten vollständig löschen; falls der Kunde es versäumt, rechtzeitig seine Daten aus den Diensten zu sichern, können die Daten nicht wiederhergestellt werden

8. Lieferung

Nach Abschluss der Vereinbarung wird dem Kunden Zugang zu dem Produkt gewährt, das als „Software as a Service (SaaS)“ bereitgestellt wird. Eine derartige Lizenz impliziert ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, das Produkt zu nutzen. Die Verfügungsstellung des Administrator-Accounts gilt in diesem Fall als Lieferung des Produktes.

Innerhalb von 48 Stunden nach erfolgter Lieferung ist der Kunde verpflichtet, Newsload durch den Support oder den Versand einer E-Mail über Reklamationen zu informieren. Wenn innerhalb dieser Frist von 48 Stunden keine Reklamationen vorgetragen wurden, geht Newsload davon aus, dass der Kunde die Lieferung genehmigt und akzeptiert hat. Die Konfiguration des IT-Systems des Kunden ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

9. Administrator-Account und User-Account

Der Kunde erhält mit seiner Registrierung den Zugang zu seinem Administrator-Account und legt selbstständig das initiale Passwort fest. Der Administrator-Account verwaltet den gesamten Zugang des Kunden. Mit Hilfe des Administrator-Accounts hat der Kunde die Möglichkeit, weitere User anzulegen. Der Administrator/die Administratoren ist/sind alleinig für die korrekte Nutzung und sämtliche Aktivitäten aller Nutzer von Newsload verantwortlich. Jeder Nutzer-Account (einschließlich des Administrator-Accounts) gehört jeweils nur einer einzigen Person und darf keinesfalls mit anderen Personen geteilt werden.

Per Fernwartung überprüft Newsload die korrekte Verwendung der User und sperrt bei Missbrauch den kompletten Kunden-Account. Dem Administrator und jedem Nutzer wird geraten, ein individuelles und Nutzungsbedingungen sicheres Passwort zu verwenden, regelmäßig zu ändern. Als Basis für die Abrechnung zählt jeder angelegte User inkl. des Administrator-Accounts.

10. Hinweis zur Nutzung

Im Rahmen der Nutzung der Dienste gelten die in diesen Nutzungsbedingen beschriebenen Vereinbarungen. Der Kunde erhält für die Nutzung Zugangsrechte für den Administrator-Account und die User-Accounts. Der Kunde erkennt an, dass nur sein Administrator und seine User die Dienste nutzen können. Dies beinhaltet die ausschließliche Nutzung für die internen geschäftlichen Zwecke des Kunden unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, sowie behördliche Regeln und Bestimmungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in vollem Umfang die Nutzungsbedingungen eingehalten werden. Der Kunde darf in keinem Fall anderen Personen als dem Administrator oder den Usern den Zugang für die Verwendung der Dienste gestatten. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste und Zugangsrechte nicht zu missbrauchen, d.h. nicht erlaubt sind:

o Lizenzierung, Sublizenzierung, Verkauf, Weiterverkauf, Vermietung, Verleih oder Vertrieb des Tools, der App und jeglicher Dienstleistungen; zudem eine Einbeziehung von Dienstleistungen oder davon abgeleiteter Arbeiten in ein Servicebüro oder ein Outsourcing-Angebot an eine dritte Partei.
o Anpassung, Veränderung, Kopie, Modifizierung, Übersetzung oder Herstellung abgeleiteter Arbeiten auf der Basis der Dienste (ausgenommen die Kopien, Modifikationen oder abgeleiteten Arbeiten, die nur aus den Berichten oder Übersichten und nur für die internen geschäftlichen Zwecke des Kunden erstellt werden).
o Beteiligung oder Erteilung der Erlaubnis der Beteiligung an Reverse-Engineering, Disassemblierung oder Dekompilierung von Newsload Softwarekomponenten.
o Verwendung der Dienste für illegale oder unrechtmäßige Zwecke oder für die Übertragung von Daten auf eine Weise, die illegal, diffamierend, in die Privatsphäre anderer eingreifend, beleidigend, bedrohend oder schädlich ist oder die geistigen Eigentumsrechte eines anderen verletzt.
o Verwendung der Dienste für die Durchführung oder Förderung illegaler Aktivitäten.
o Verwendung der Dienste für die Übermittlung von unerwünschten und/oder kommerziellen Mitteilungen wie Junkmails, Spams, Kettenbriefe oder Phishing.
o Verwendung der Dienstleistungen, um andere zu belästigen oder zu schädigen.
o Störung der einwandfreien Funktion der Dienste, beispielsweise durch Verwendung von Viren, Würmern, Trojanern oder sonstiger Software, die die Dienstleistungen und Interessen von Newsload und seinen Kunden schädigen könnten.
o Versand unerwünschter und/oder kommerzieller Mitteilungen, wie Junkmail, Spam und Kettenbriefe.
o Hinzufügung von Inhalten, die sich hinsichtlich des Zwecks des Tools und/oder der App als unangemessen bezeichnen lassen.
o Umgehung des Geschäftsmodells von Newsload.
o Nutzung der Dienste auf eine Weise, die einer dritten Partei einen falschen oder irreführenden Eindruck, eine falsche oder irreführende Zuweisung oder Aussage in Bezug auf Newsload vermitteln könnte.

11. Mängel und Gewährleistungsausschluss

Newsload bemüht sich, einen ordnungsgemäßen Betrieb der Dienste zu ermöglichen. Als Web-basierte Software können jedoch zahlreiche Faktoren außerhalb der Verantwortung von Newsload Unterbrüche oder Störungen verursachen, für die Newsload keine Gewähr übernehmen kann. Sollten die Kunden dennoch Mängel an der Plattform feststellen, sind diese Newsload schriftlich an [email protected] oder innerhalb des Produktes im Hilfecenter zu melden. Sachmängel werden innerhalb einer angemessenen Frist von Newsload behoben. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird dem Kunden der anteilige Betrag der in dem jeweiligen Monat des Störungsbeginns angefallene Vergütung erstattet, die der Kunde entrichtet hat.

Sollte festgestellt werden, dass der Kunde die Störung durch unsachgemäße Nutzung (z.B. Anwenderfehler, Nutzung außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs) verursacht hat oder diese durch Faktoren außerhalb der Verantwortung von Newsload (z.B. Netzwerkstörungen, Schnittstellen und Produkte Dritter, etc.) verursacht wurden, begründet dies keinen Mangel. In einem solchen Fall kann Newsload eine Störungsbehebung ablehnen oder eine angemessene Vergütung für die entstandenen Aufwände verlangen.

12. Haftungsbeschränkung

o Der Anbieter gewährleistet, dass der Cloud Service während seiner Laufzeit die in der Dokumentation veröffentlichten Spezifikationen erfüllt und der Cloud Service bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt.
o Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Pflichtverletzungen des Anbieters unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Grundes zu rügen. Der Anbieter beseitigt Sach- und Rechtsmängel des Cloud Services in angemessener Frist. Hat der Anbieter den Mangel auch nach Ablauf einer zweiten vom Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge nicht beseitigt, und ist die Tauglichkeit des Service dadurch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat.
o Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist pro Jahr auf den jährlichen Vertragswert begrenzt, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern des Anbieters. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler ist ausgeschlossen.
o Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte auf rechtswidrige Art an Daten des Kunden gelangen, diese manipulieren, zerstören oder entwenden, obwohl der Anbieter alle Sicherheitsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik gebotenen Maßnahmen ergriffen hat um solche Zugriffe Dritter zu verhindern. Der Kunde übernimmt die Haftung für jegliche schuldhaft verursachten Schäden oder Verpflichtungen, die dadurch entstehen, dass mit der Benutzerkennung sowie mit dem Passwort des Kunden auf dessen Konto oder sonstige Leistungen Zugriff genommen wird, sofern diese Verwendung dem Kunden zurechenbar ist.
o Für den Fall der Haftung des Anbieters ist die Haftung weiterhin auf diejenigen Schäden begrenzt, die typischerweise bei Marketing-Automation-Verträgen entstehen. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung sowie der gefahrentsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
o Der Anbieter haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Absender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

13. Geistiges Eigentum, Open Source

Newsload ist Lizenzgeber und Inhaber der diversen Urheber-, Eigentums- und Markenrechte von Newsload oder Nachfolgemarken und weist darauf hin, dass manche Komponenten Open Source Software enthalten, die zusätzlichen Lizenzbedingungen unterliegen, die hiermit als Bestandteil dieser Lizenzvereinbarung integriert sind. Die dem Kunden gewährten Lizenzen implizieren daher lediglich das Recht der Nutzung gegen eine Gebühr. Unter keinen Umständen:

o zieht ein solches Recht eine Übertragung des Eigentums der Dienste und Dokumentationen durch Newsload an den Kunden nach sich
o gewährt ein solches Recht dem Kunden Ansprüche oder Interessen an Diensten, Handelsnamen und/oder Marken von Newsload
o gewährt ein solches Recht dem Kunden das Recht, von Newsload die Herausgabe von Kopien einer Software oder anderer Produkte zu verlangen, die von Newsload für die Bereitstellung der Dienste verwendet werden.

Individuelle Projekte und Anpassungen an den Diensten bleiben Eigentum von Newsload. Daher darf der Kunde:

o keine Marken, Handelsnamen oder Markennamen von Newsload ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung seitens Newsload verwenden (beispielsweise, jedoch nicht beschränkt auf deren Nutzung in Metatags, Suchbegriffen oder verborgenem Text)
o unbeschadet seines Rechts oder einer dritten Partei, die Gültigkeit von geistigem Eigentum von Newsload infrage zu stellen, keine Handlungen begehen oder Dritten zu begehen erlauben, die geistiges Eigentum von Newsload verletzen könnten (einschließlich, ohne Einschränkung, Patente, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Marken oder andere industrielle oder geistige Eigentumsrechte), ebenso darf er keine Handlungen versäumen oder Dritten zu versäumen gestatten, die diese Wirkung hätten
o Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde, Newsload über jede tatsächliche, drohende oder vermutete Verletzung geistiger Eigentumsrechte von Newsload, von der er Kenntnis erhält, sowie von allen Ansprüchen Dritter bezüglich der Nutzung des Produktes zu benachrichtigen.

14. Höhere Gewalt

Newsload haftet nicht für eine Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Übliche Ereignisse höherer Gewalt umfassen: alle Umstände, die zum Zeitpunkt der Schließung der Vereinbarung unvorhersehbar und unvermeidbar waren und die Newsload an der Erfüllung der Vereinbarung hindern oder die die Erfüllung der Vereinbarung in finanzieller oder anderer Hinsicht schwieriger machen, als dies normalerweise der Fall gewesen wäre (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Krieg; Naturkatastrophen; Feuer; Beschlagnahme; Verzögerungen durch dritte Parteien oder Zahlungsunfähigkeit dritter, durch Newsload verpflichteter Parteien; Personalmangel; Streiks; organisatorische Umstände; drohender Terrorismus oder terroristische Handlungen; nationaler/internationaler Pandemie).

Die oben genannten Situationen höherer Gewalt berechtigen Newsload, die Vereinbarung durch einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden zu revidieren und/oder auszusetzen, ohne zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet zu sein. Wenn die Situation höherer Gewalt und/oder die Härtesituation länger als zwei Monate anhält, sind beide Partner berechtigt, die Vereinbarung außerordentlich zu kündigen.

15. Sprache

Die Sprache dieses Vertrags ist deutsch. Es gibt keine rechtsgültigen Übersetzungen in andere Sprachen. Newsload hat jederzeit das Recht, den Vertrag in weiteren Sprachen zu veröffentlichen bzw. für die internationale Vermarktung an lokale Anforderungen anzupassen.

16. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Jegliche Probleme, Fragen und Streitigkeiten hinsichtlich der Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung unterliegen dem deutschen Recht und sind gemäß deutschem Recht (unter Ausschluss von Kollisionsrecht oder dem Wiener Kaufrecht UNCISG) auszulegen.

Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Hamburg – Deutschland.

17. Personenbezogene Daten und Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist unter NEWSLOAD.DE/DATA-SECURITY einsehbar. Die Parteien schließen außerdem eine separate Vereinbarung zu Auftragsverarbeitung AVV ab.

18. Support

Falls der Kunde in technischen oder spezifischen Fragen zur Anwendung Support benötigt, verweisen wir auf das im Produkt befindliche Hilfecenter mit Beschreibungen zu einzelnen Funktionsbereichen. Darüber hinaus können Fragen direkt über das Hilfecenter an den Support gerichtet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, auch direkt in Kontakt zu treten innerhalb des Produktes im Hilfecenter.

Das Support-Team ist per E-Mail von Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 (MEZ) (außer an Feiertagen) erreichbar. Das Support-Team wird sich nach Kräften bemühen, dem Kunden so schnell wie möglich nach der Support-Anforderung zu helfen.

19. Verzicht und Salvatorische Klausel

Sollten es Newsload und/oder der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt unterlassen oder versäumen, Rechte gemäß dieser Vereinbarung geltend zu machen oder irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt diese Unterlassung nicht als Verzicht auf solche Rechte oder die Möglichkeit, eine derartige Bestimmung durchzusetzen.

Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit für gesetzeswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, dann wird diese Bestimmung so abgeändert, dass sie dem Ziel und wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt, während die Nutzungsbedingungen übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit behalten

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für Medien

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für Unternehmen

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für Städte und Kommunen

Beflügeln Sie mit Newsload Ihre bestehende City-Plattform oder die City-App, den Regio-Shop oder auch das Gutscheinsystem!

Mit Newsload geben wir Ihnen eine starke Software-Lösung zur Hand um gezielt die lokale Wirtschaft zu stärken und Handel, Gastronomie, Vereine und Parteien einen entscheidenden Schritt im digitalen Wettlauf voranzubringen. Newsload holt hierfür alle Beteiligten des lokalen Ecosystems an einen Ort zusammen und fördert den Aufbau digitaler Kommunikationsstrukturen sowie die Vernetzung aller Interessensgruppen und lokalen Einkaufswelten.

Mehr als eine weitere lokale News-Plattform oder ein Gewerbeverzeichnis

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2. Unternehmen und Vereine digital präsentieren
Unternehmen und Vereine registrieren sich auf Newsload, um mit minimalem Aufwand ihre digitale Sichtbarkeit zu erhöhen und gemeinsam die Angebotsvielfalt der Stadt zu bereichern.

3. Stadtmarketing und Tourismus
Die Bürger und Gäste erhalten über alle relevanten digitalen Kanäle regelmäßig lokale Informationen zu Unternehmen, Produkten, Veranstaltungen und dem aktuellen Stadtgeschehen.

Minimaler Aufwand, maximale Wirkung!
Nutzen Sie bestehende und bereits etablierte Systeme wie Websites, Apps oder Gutscheinsysteme auch weiterhin und beleben Sie diese mit wissenswerten Informationen und lokalen Angeboten. Eine fast vollständig automatisierte Abwicklung sowie eine intuitive Nutzung bietet die optimale Ausgangssituation für eine erfolgreiche Markteinführung. Mit Newsload erhält die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing ein zielgruppengerechtes Werkzeug um die lokale Wirtschaft gezielt bei den aktuellen Herausforderungen zu unterstützen und nachhaltig zu fördern.

Was bietet Newsload für Städte und Kommunen?

  • Digitale Infrastruktur – Newsload vereint die Vorteile einer digitalen, regionalen und lokalen Anwendung in einem
  • Sichtbarkeit – Newsload hilft lokalen Händlern, Gastronomen und Vereinen digital sichtbar zu werden und Bürger für die eigenen Angebote zu begeistern.
  • Reichweite – Newsload nutz örtliche Geschäfte und digitale Kanäle gleichermaßen, um Bürger aufmerksamkeitsstark zu erreichen

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für Netzwerke

Nutzen Sie Newsload als modernes und zeitgemäßes Tool, um mit Ihren Mitgliedern, Sponsoren und Partnern in Kontakt zu bleiben.

Mitgliedergewinnung und -kommunikation einfach gemacht. Mit Newsload können vorhandene redaktionelle Inhalte wie Fachbeiträge, Testberichte oder Branchen-News nicht nur über klassische Kommunikationswege verbreitet werden, sondern auch für Verbandsmitglieder und deren Marketing eingesetzt werden. Verbandsmeldungen, PR-Beiträge oder Marketingaktionen können unkompliziert zentral erstellt, verwaltet und verbreitet werden.

Newsload ist ein einzigartiges Kundenbindungstool für Unternehmen, Ärzte, Verbände, Vereine oder Parteien, um mit minimalem Aufwand mit Mitgliedern, Kunden oder Patienten professionell in Kontakt zu bleiben. Verbände oder Verlage stellen hierbei Themenkanäle (Rubriken mit mehreren neuen Beiträgen pro Monat) zur Verfügung und veröffentlichen dort monatlich neue Beiträge. Mitglieder abonnieren dann den gewünschten Kanal und setzen diesen zur eigenen Kundeninformation und -Kommunikation ein.

Endkunden oder Patienten wiederum haben die Möglichkeit diese Kanäle über z.B. die Website des Arztes zu abonnieren und regelmäßig wissenswerte Informationen zu erhalten. Backlinks innerhalb der Artikel verweisen auf die Quelle und das Profil des Mitglieds und bieten so weitere Vertriebsmöglichkeiten.

Wir helfen Ihnen bei der Content-Erstellung!
Nutzen Sie einfach unsere innovative Technologie, um News und Angebote schnell und intuitiv zu erstellen (ab Ende des Jahres auch in Form von Sprach-, Video- oder Textnachrichten) und kinderleicht zu verbreiten. Oder lassen Sie Ihre Meldungen von einem professionellen Redakteur nach Ihren vorgaben finalisieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Professionelle Kundenkommunikation, günstig mieten
Im Newsload Market-Place können Sie themenspezifische Inhalte in Form von Themenkanälen zur Lizenzierung durch Mitgliedsunternehmen oder externe Interessenten bereitstellen. Die hierfür zu entrichtende monatliche Lizenzgebühr legen Sie fest. Diese kann sich je nach Qualität und Exklusivität der Beiträge von kostenfrei bis mehrere hundert Euro pro Monat belaufen. Abonnenten helfen diese vorkonfigurierten redaktionellen Inhalte dabei ohne eigenen Zeitaufwand bei Kunden und Interessenten professionell aufzutreten und positiv in Erinnerung zu bleiben.

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Themenkanäle, um Ihre Mitglieder tatkräftig zu unterstützen und Ihr Vertriebsportfolio, um ein vollständig automatisierbares Produkt zu ergänzen. Die Datenübernahme kann in Form von XML- und JSON-Dateien sowie als RSS-Feed und manueller Eingabe erfolgen. Sprechen Sie uns an, wir finden eine für Sie passende Umsetzungsvariante.

Vorteile für Unternehmensnetzwerke

  • Erste ganzheitliche Plattform zur B2B2C-Kommunikation zwischen Unternehmensnetzwerken, deren Mitglieder und dem Endkunden
  • Lokalisierte-Kommunikation als Erfolgsrezept, um Kunden zu erreichen und Unternehmen zu stärken
  • Fokussiertes Einkauferlebnis durch integrierte Bezahl-, Angebots- und Buchungsfunktionen
  • Für jede Unternehmensgröße und jedes Tätigkeitsfeld einfach zu Nutzen
    Zukunftsfähig und kostengünstig durch zentrale Weiterentwicklung und Plattforminfrastruktur

Newsload

für Verbände

Nutzen Sie Newsload als modernes und zeitgemäßes Tool, um mit Ihren Mitgliedern, Sponsoren und Partnern in Kontakt zu bleiben.

Mitgliedergewinnung und -kommunikation einfach gemacht Mit Newsload können vorhandene redaktionelle Inhalte wie Fachbeiträge, Testberichte oder Branchen-News nicht nur über klassische Kommunikationswege verbreitet werden sondern auch für Verbandsmitglieder und deren Marketing eingesetzt werden. Verbandsmeldungen, PR-Beiträge oder Marketingaktionen können unkompliziert zentral erstellt, verwaltet und verbreitet werden.

Newsload ist ein einzigartiges Kundenbindungstool für Unternehmen, Ärzte, Verbände, Vereine oder Parteien, um mit minimalstem Aufwand mit Mitgliedern, Kunden oder Patienten professionell in Kontakt zu bleiben. Verbände oder Verlage stellen hierbei Themenkanäle (Rubriken mit mehren neuen Beiträgen pro Monat) zur verfügung und veröffentlichen dort monatlich neue Beiträge. Verbandsmitglieder abonnieren dann den gewünschten Kanal und setzen diesen zur eigenen Kundeninformation und -Kommunikation ein.

Endkunden oder Patienten wiederum haben die Möglichkeit diese Kanäle über z.B. die Website des Arztes zu abonnieren und regelmäßig wissenwerte Informationen zu erhalten. Backlinks innerhalb der Artikel verweisen auf die Quelle und das Profil des Verbandsmitglieds und bieten so weitere Vertriebsmöglichkeiten.

Wir helfen Ihnen bei der Content-Erstellung!
Nutzen Sie einfach unsere innovative Technologie um News und Angebote schnell und intuitiv zu erstellen (ab Ende des Jahres auch in Form von Sprach-, Video- oder Textnachrichten) und kinderleicht zu verbreiten. Oder lassen Sie Ihre Meldungen von einem professionellen Redakteur nach Ihren vorgaben finalisieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Professionelle Kundenkommunikation, günstig mieten
Im Newsload Market-Place können Sie themenspezifische Inhalte in Form von Themenkanälen zur Lizenzierung durch Mitgliedsunternehmen oder externe Interessenten bereitstellen. Die hierfür zu entrichtende monatliche Lizenzgebühr legen Sie fest. Diese kann sich je nach Qualität und Exklusivität der Beiträge von kostenfrei bis mehrere hundert Euro pro Monat belaufen. Abonnenten helfen diese vorkonfigurierten redaktionellen Inhalte ohne eigenen Zeitaufwand bei Kunden und Interessenten professionell aufzutreten und positiv in Erinnerung zu bleiben.

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Themenkanäle um Ihre Mitglieder tatkräftig zu unterstützen und Ihr Vertriebsportfolio um ein vollständig automatisierbares Produkt zu ergänzen. Die Datenübernahme kann in Form von XML- und JSON-Dateien sowie als RSS-Feed und manuelle Eingabe erfolgen. Sprechen Sie uns an, wir finden eine für Sie passende Umsetzungsvariante.

Vorteile für Verbände

  • Erste ganzheitliche Plattform zur B2B2C-Kommunikation zwischen Verbänden, deren Mitglieder und dem Endkunden
  • Lokalisierte-Kommunikation als Erfolgsrezept um Kunden zu erreichen und Unternehmen zu stärken
  • Fokussiertes Einkauferlebnis durch integrierte Bezahl-, Angebots- und Buchungsfunktionen
  • Für jede Unternehmensgröße und jedes Tätigkeitsfeld einfach zu Nutzen
    Zukunftsfähig und kostengünstig durch zentrale Weiterentwicklung und Plattforminfrastruktur

Newsload

Nutzungslizenz

Einführung: Um den Sinn und Zweck einer Nutzungslizenz besser verstehen zu können, gilt es zunächst den Newload-Kosmos von außen zu betrachten. Grundlage von allem ist die Newsload-Software die speziell Netzwerk-Builder und für die Verbreitung von redaktionellen Inhalten konzipiert wurde. Im ersten schritt wird diese primär von Verbänden, Unternehmensnetzwerken oder anderen Business-Interessensgruppen genutzt um auf deren Basis eigene geschlossene Netzwerke umzusetzen. Innerhalb dieser so entstandenen Meta-Netzwerke können dann bestehende Nutzergruppen wie Verbandsmitglieder oder Netzwerkpartner inklusive der zugehörigen Mitarbeiter:innen eingeladen und hinzugefügt werden. 

Die Besonderheit von Newsload: Unternehmen können Teil von mehreren Meta-Netzwerken sein und somit die eigene Sichtbarkeit und Reichweite stark steigern.

Content-Licencing: Innerhalb von Newsload erhalten Content-Produzenten wie Fach- und Special-Interest-Verlage aber auch Markenhersteller oder Verbände die Möglichkeit als Content-Partner Teil von Netzwerken zu werden und bestehende Inhalte in Form von Lese- und Nutzungslizenzen zu vermarkten.

Nutzungslizenzen erschließen hierbei den lukrativen Markt des B2B-Content-Licencing in dem Unternehmen Inhalte zur Nutzung auf eigenen Kanälen monatlich mieten können. Für Firmen wiederum bieten Nutzungslizenzen die einmalige Möglichkeit, auf professionelle redaktionelle Inhalte zuzugreifen und diese, ohne zusätzlichen Aufwand, direkt in eigene Ausgabekanäle, wie die eigene Website, das Display im Wartezimmer oder das Firmenintranet, auszuspielen zu können. Lizenzierte Beiträge helfen Unternehmen den täglichen Basis Content-Bedarf zu decken und nach innen und außen professionell zu kommunizieren.

Handling: Über Newsload lizenzierte Beiträge werden immer mit entsprechenden Urheberrechtsvermerken und Backlinks ausgeliefert, so dass Suchmaschinen die Quelle erkennen und entsprechend positiv bewerten können. Ein Channel kann kostenfrei, kostenpflichtig oder werbefinanziert als Nutzungslizenz angeboten werden.

Mit Beendigung des Abonnements wird der Channel inkl. aller Beiträge aus den Kundenseiten gelöscht. Für Verlage bieten Nutzungslizenzen von Channels neben zusätzlichem Umsatzpotenzial auch die Möglichkeit, Unternehmen digital an sich zu binden und mit diesen kontinuierlich in Kontakt zu bleiben.

Newsload

Leselizenz

Einführung: Um den Sinn und Zweck einer Leselizenz besser verstehen zu können, gilt es zunächst den Newload-Kosmos von außen zu betrachten. Grundlage von allem ist die Newsload-Software die speziell Netzwerk-Builder und für die Verbreitung von redaktionellen Inhalten konzipiert wurde. Im ersten schritt wird diese primär von Verbänden, Unternehmensnetzwerken oder anderen Business-Interessensgruppen genutzt um auf deren Basis eigene geschlossene Netzwerke umzusetzen. Innerhalb dieser so entstandenen Meta-Netzwerke können dann bestehende Nutzergruppen wie Verbandsmitglieder oder Netzwerkpartner inklusive der zugehörigen Mitarbeiter:innen eingeladen und hinzugefügt werden. 

Die Besonderheit von Newsload: Unternehmen können Teil von mehreren Meta-Netzwerken sein und somit die eigene Sichtbarkeit und Reichweite stark steigern.

Content-Licencing: Innerhalb von Newsload erhalten Content-Produzenten wie Fach- und Special-Interest-Verlage aber auch Markenhersteller oder Verbände die Möglichkeit als Content-Partner Teil von Netzwerken zu werden und bestehende Inhalte in Form von Lese- und Nutzungslizenzen zu vermarkten.

Leselizenzen erschließen hierbei den lukrativen Markt der Mitarbeiterinformation und Weiterbildung. Für Firmen bieten Leselizenzen die einmalige Möglichkeit, auf Fachwissen, Hintergrundinformationen und Marktdaten zuzugreifen und diese, ohne zusätzlichen Aufwand, direkt innerhalb ihres Newsload-Firmenprofils eigenen Mitarbeitern zugänglich zu machen. 

Handling: Über Newsload lizenzierte Channels erscheinen automatisch im Newsfeed des Nutzers und werden immer mit entsprechenden Urheberrechtsvermerken und Backlinks auf das Profils des urhebers ausgeliefert. Ein Channel kann kostenfrei, kostenpflichtig oder werbefinanziert als Leselizenz angeboten werden.

Mit Beendigung des Abonnements wird der Channel inkl. aller Beiträge aus den Kundenseiten gelöscht. Für Verlage bieten Leselizenzen von Channels neben zusätzlichem Umsatzpotenzial auch die Möglichkeit, Unternehmen digital an sich zu binden und mit diesen kontinuierlich in Kontakt zu bleiben.

Kontakt

Vielen Dank für Ihr Interesse an Newsload. Bitte füllen Sie das nachfolgende Kontaktformular mit Ihrer Anfrage aus und wir setzen uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung.